Vertragsbedingungen

Kosten und Gebühren für Gasteltern

Allgemeines
 

Die Europäische Vermittlungsagentur für Au-pair hat zum Ziel, deutsche Familien mit jungen Menschen aus dem Ausland zur Begründung eines Au-pair Verhältnisses in Kontakt zu bringen.

Partneragenturen im Ausland suchen Au-pairs und ermitteln deren Eignung, bei Ihnen als Familienmitglied zu leben. Dazu werden Befragungen durchgeführt und über Befähigungen, Gesundheit und Sprachkenntnissen Zeugnisse angefordert.

Ihnen, der Gastfamilie, stellen wir ausführliche Bewerbungsunterlagen des Au-pairs und unsere langjährige Erfahrung zur Verfügung, außerdem Informationen über Versicherungen, Visummodalitäten, eine Telefonkontaktliste für Ihr Au-pair, sowie die Betreuung während des gesamten Aufenthalts.

Diese Gebührenaufstellung ist Teil der Vertragsbedingungen zwischen der Gastfamilie und der Au-pair Vermittlung.

A. Vermittlungsgebühr (alle Preisangaben ohne ges. MwSt.)

Wenn Sie sich entschlossen haben, mich mit der Vermittlung eines Au-pairs zu beauftragen, füllen Sie das entsprechende Familienformular aus und schicken es bitte mit dem unterschrieben Vermittlungsauftrag an die Agentur zurück.

Damit ich für Sie tätig werden kann, leisten Sie eine Anzahlung auf die Vermittlungsgebühr von 50,- EURO. Die Vermittlungsgebühr bei einem Aufenthalt des Au-pairs für 12 Monaten beträgt 300,- EURO.

Nachdem Sie die Vermittlungsvorschläge bekommen und einen von diesen akzeptiert haben, schicken Sie bitte die unterschriebene Annahmebestätigung an die Agentur zurück. Wenn Sie Ihr Au-pair eingeladen und den Au-pair Vertrag unterschrieben haben, wird die restliche Vermittlungsgebühr in Höhe von 300,- EURO fällig.

Sollte ich länger als 8 Kalendertage nach Absendung des Vermittlungsvorschlags die Annahmebestätigung nicht von Ihnen bekommen haben, unterstelle ich, dass Sie einen weiteren Vorschlag wünschen und werde daher das Au-pair an eine andere Gastfamilie vermitteln.

B. Kürzere Au-pair Aufenthalte

Die Möglichkeit besteht, ein Au-pair für kürzer als 12 Monate aufzunehmen. Ich halte Aufenthalte von weniger als 6 Monaten in Hinblick auf die Au-pair Idee nicht für sinnvoll. Für diesen kürzest möglichen Au-pair Aufenthalt beläuft sich die Vermittlungsgebühr auf 200,- EURO. Für jeden weiteren begonnenen Monat steigen dann die Gebühren um monatlich 25 EURO, bis zum Höchstbetrag von 300,- EURO für 10-12 Monate.

Für die Vermittlung von Sommer-Au-pairs, Aufenthaltsdauer maximal 3 Monate, beträgt die Vermittlungsgebühr 100 Euro. Eine anteilige Rückerstattung bei vorzeitiger Abreise, wie sonst üblich, ist nicht möglich. Den Sommer-Au-pairs ist kein Sprachkurs zu finanzieren.

C. Kündigung des Vermittlungsauftrags

Kündigen Sie den Vertrag, nachdem das Au-pair das Visum bei der Deutschen Botschaft beantragt hat oder der Au-pair Vertrag unterschrieben wurde, wird die Gebühr von 150,- EURO fällig.

D. Unerwartete vorzeitige Abreise Ihres Au-pairs

Muss Ihr Au-pair aus objektiven Gründen ihre Familie früher als vereinbart verlassen,
- innerhalb von 2 Wochen - Neuvermittlung, kostenlos
- innerhalb von 3-12 Wochen - Neuvermittlung mit 50% Rabatt oder eine Wechslerin gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro für die im Vertrag vereinbarte Zeit
- innerhalb von 3-6 Monaten - Neuvermittlung mit 25% Rabatt.
Sie müssen uns eine Kopie der amtlichen Abmeldebescheinigung zuschicken. Das Au-pair Verhältnis kann nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Alle Vertragsbedingungen gelten in dieser Zeit zum Schutz von Au-pair und Gastfamilie weiter.

Sie müssen uns eine Kopie der amtlichen Abmeldebescheinigung zuschicken. Das Au-pair Verhältnis kann nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Alle Vertragsbedingungen gelten in dieser Zeit zum Schutz von Au-pair und Gastfamilie weiter.

E. Unfall,- Kranken- und Haftpflichtversicherung

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls sind Sie verpflichtet alle anfallenden Kosten für medizinische Behandlungen Ihres Au-pairs zu übernehmen. Es ist daher dringend geboten, dass Sie für Ihr Au-pair für die Dauer des Aufenthaltes in Ihrer Familie eine Au-pair Versicherung abschließen.

Die monatliche Gebühr beträgt zur Zeit ab 23,- EURO für eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Das Anmeldeformular wird Ihnen kurz vor der Einreise Ihres Au-pairs zugeschickt.

F. Behörden fordern auch Gebühren

Das Ausländeramt verlangt für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Gebühren in Höhe von ca. 40,- EURO. Diese Kosten sind von den Gasteltern zu tragen.

G. Sprachkurs / Monatskarten für Bus/Bahn

Die Gastfamilie stellt die Zeit für einen Sprachkurs zur Verfügung. Je nach Vereinbarung werden die Kosten von der Familie oder vom Au-pair selbst übernommen. Ein Volkshochschulkurs mit Au-pair Rabatt kostet etwa 130,- EURO (Stuttgart, 2005).  

Um dem Au-pair die Teilnahme am Sprachkurs und an kulturellen Veranstaltungen zu ermöglichen, sollten Sie eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr stellen. Kosten: ca. 10,- EURO je Monat (z.B. Juniorticket).

H. Taschengeld

Dem Au-pair steht ein Taschengeld von 260,- EURO  zu. Dieses darf während des Urlaubs Ihres Au-pairs (1-4 Wochen, je nach Aufenthaltsdauer) nicht anteilmäßig gekürzt werden, muss also durchgezahlt werden.

I. Anreise

Die Kosten für An- und Abreise trägt das Au-pair.(s. I.Taschengeld)
Bei Umvermittlungen - das Au-pair verlässt eine andere Gastfamilie - zahlt die neue Gastfamilie die Anreise innerhalb Deutschlands.

J.Haftung

Die Au-pair Agentur übernimmt keine Haftung für, sowie gegenüber dem Au-pair Bewerber und der Gastfamilie. Das Au-pair steht in keinem juristischen Verhältnis zur Au-pair-Agentur und die Dienstleistung beschränkt sich auf die Vermittlung eines Aupairs in die Gastfamilie. Die Dienstleistung ist mit dem Tag des Eintreffens des Aupairs erbracht. Wir stehen als Ansprechpartner die gesamte Au-pair-Zeit zur Verfügung. Sollte trotz aller Bemühungen keine Vermittlung zustande kommen, können daraus keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

K. Weitergabe von Bewerbungen

Die übersandten Vermittlungsvorschläge und Mitteilungen sind nur für die Gastfamilie bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erfolgt infolge unbefugter Weitergabe an Dritte eine Vermittlung, so ist die Gastfamilie verpflichtet, der Agentur Schadenersatz in Höhe der Vermittlungsgebühr zu zahlen, die im Erfolgsfalle zu leisten wäre.


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